Über die Kanzlei
Frau Christina Diegel berät und vertritt in ihrer Kanzlei Mandanten vorwiegend im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht in ausgewählten Fällen. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig Universität Gießen und der Johannes-Gutenberg Universität Mainz. Ihr zweites Staatsexamen legte sie in Hessen ab. Seit dem Studium beschäftigt sie insbesondere das Arbeitsrecht, zu dem sie vor allem durch ihre mehrjährige Berufserfahrung als Headhunterin für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte kam.
Sie ist hauptberuflich als Syndikusrechtsanwältin im Unternehmen tätig - hier berät sie insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen und beschäftigt sich in diesem Kontext auch mit Fragen des europäischen Arbeitsrechts, sodass Termine für die Kanzlei vor allem nach Vereinbarung neben dieser Tätigkeit angeboten werden können.
Im Arbeitsrecht bietet die Kanzlei insbesondere die Erstellung von Arbeitsverträgen inkl. Beratung zur Umsetzung des Nachweisgesetzes (NachwG neu), die Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen und sonstigen Dienstverträgen inkl. dem Themenkomplex der Scheinselbstständigkeit, die Erstellung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, taktische Beratung bei Kündigungen sowie Entwurf von Abmahnungen und Aufhebungsverträgen, Erstellung von Leiharbeitnehmerverträgen sowie Arbeitnehmerüberlassungsverträgen an.
Im Datenschutzrecht berät die Kanzlei punktuell bei Fragestellungen im Beschäftigtendatenschutz - Schwerpunkt ist hierbei insbesondere die gutachterliche Stellungnahme aufbauend auf sorgfältiger juristischer Recherche. Frau Diegel hat im Jahr 2022 neben ihrer Zulassung als Rechtsanwältin außerdem die Weiterbildung zur zertifizierten Datenschutzbeauftragten (Bitkom Akademie) absolviert.
Publikationen
- Co-Autorin des Praxishandbuchs "Datenschutz 2023" - Forum Verlag - März 2023
- Fachaufsatz in der Fachanwalt für Arbeitsrecht - Luchterhand Verlag, "Auswirkungen der DS-GVO und des neuen BDSG auf den Beschäftigtendatenschutz" - Januar 2018, Fundstelle: FA 01/2018, 2 ff.
- Fachaufsatz in der Fachanwalt für Arbeitsrecht - Luchterhand Verlag, "Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einem Personalgespräch" - Mai 2017, FA 06/2017, 162 ff.
- Fachaufsatz in der Fachanwalt für Arbeitsrecht - Luchterhand Verlag, "Die Wirksamkeit von Kundenschutzklauseln beim Recruiting von Freiberuflern" - Oktober 2016, Fundstelle: FA 11/2016, 296 ff.
- Fachaufsatz in der AuA - Huss Verlag GmbH, "Datenschutzrechtliche Grenzen bei sozialen Netzwerken - Recruitment Service" - April 2014, Fundstelle: AuA 4/14, S. 202 ff.